Social-Media-VerbotSo schwach argumentiert die Familienministerin

In einer Rede vor dem Bundestag spricht sich CDU-Familienministerin Karin Prien für Alterskontrollen und ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre aus. Dabei ist ihre Argumentation widersprüchlich und irreführend. Die Analyse.

Karin Prien vor dem Bundestag
Die Familienministerin wirbt vor dem Parlament um Verständnis. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts nachrichtenagentur; Bearbeitung: netzpolitik.org

Familienministerin Karin Prien spielt eine wichtige Rolle in der aktuellen Debatte um ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre. Ihr Ministerium hat eine Expert*innen-Kommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ einberufen. Bis Sommer sollen Fachleute Empfehlungen für eine Strategie der Bundesregierung ausarbeiten. Aber offenbar wollen sich weder Karin Prien noch andere wichtige Politiker*innen in Deutschland so lange gedulden.

Unter anderem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben sich bereits für eine konkrete Maßnahme ausgesprochen: ein Verbot sozialer Medien für alle unter 14 Jahren, begleitet von Alterskontrollen für alle. Das bekräftigen ein Beschluss der Regierungspartei CDU und ein Forderungspapier wichtiger SPD-Politiker*innen.

Die Familienministerin unterstützt diese Pläne, wie ihre jüngste Rede vor dem Bundestag zeigt. Darin sagt sie:

Ich bin sehr froh darüber, dass sich sowohl die CDU in ihren Beschlüssen als auch die SPD in ihrem Diskussionspapier für eine solche Altersgrenze bei 14 Jahren ausgesprochen haben.

In Wissenschaft und Zivilgesellschaft stoßen die Forderungen auf Widerspruch. Organisationen aus unter anderem Kinderschutz, Pädagogik, Datenschutz und Kirche warnen eindringlich vor Social-Media-Verboten und den Alterskontrollen, die unweigerlich notwendig wären, um solche Verbote durchzusetzen. Die Argumente der Kritiker*innen beziehen sich unter anderem auf die Rechts- und Forschungslage, auf Gefahren für Datenschutz und Privatsphäre und auf die Abwägung der Grundrechte auf Schutz, Teilhabe und Information.

Auch die Familienministerin hat in ihrer Bundestagsrede vom 5. März versucht, ihre Position mit Argumenten zu untermauern. Unsere Analyse von vier zentralen Passagen der Rede zeigt jedoch: Die Ministerin argumentiert unsauber. Die von ihr angeführten Aspekte sprechen nicht für ein Social-Media-Verbot, sondern eher dagegen.

1. Der „wissenschaftliche Konsens“ sieht anders aus

Der Familienministerin zufolge haben ihre politischen Forderungen eine wissenschaftliche Grundlage. Sie sagt:

Es ist inzwischen wissenschaftlicher Konsens, dass übermäßige Bildschirmzeit und Social-Media-Konsum bei Kindern und Jugendlichen zum Teil dramatische negative Auswirkungen auf die neurologische Entwicklung, auf die Aufmerksamkeitsspanne, auf die kognitive Flexibilität hat.

Richtig ist: In vielen Studien haben Forschende untersucht, wie sich Bildschirmzeit oder Social-Media-Konsum auf junge Menschen auswirken. Es gibt aber keinen Konsens darüber, dass die Auswirkungen „dramatisch“ sind. Diese Aussage der Ministerin ist irreführend.

Wer einen Eindruck über Konsens oder Dissens in der Wissenschaften bekommen möchte, kann sich sogenannte Meta-Studien anschauen. Dafür sichten Forscher*innen systematisch die Forschungslage und fassen möglichst alle aussagekräftige Studien zu einer Fragestellung zusammen.

Eine solche Meta-Studie zur Bildschirmzeit junger Menschen hat zum Beispiel die Fachzeitschrift Jama Psychiatry im Jahr 2022 veröffentlicht. Hierfür haben Forschende 87 Studien mit rund 160.000 Proband*innen ausgewertet. Das Ergebnis: Bei Kindern unter 12 Jahren gibt es eine „kleine, aber bedeutsame Korrelation“ zwischen Bildschirmzeit und Verhaltensproblemen wie Wut, Angst oder ADHS. Letzteres ist eine Störung, bei der Menschen unaufmerksam, impulsiv und hyperaktiv sein können.

Wichtig ist hier der Unterschied zwischen Kausalität und Korrelation. Korrelation heißt: Die Phänomene hängen zusammen; es ist aber unklar, was die Ursache ist. Vielleicht macht die erhöhte Bildschirmzeit die Kinder tatsächlich aggressiv und ängstlich – vielleicht lenken sich aggressive oder ängstliche Kinder aber auch gerne am Bildschirm ab. Die Meta-Studie kann das nicht beantworten.

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Generell hat Bildschirmzeit nur einen losen Bezug zur Forderung nach einem Social-Media-Verbot, denn junge Menschen nutzen Bildschirme noch für viele andere Dinge. Das zeigt die deutsche KIM-Studie. Hierfür befragen Forschende jedes Jahr Kinder zwischen sechs und 13 Jahren und deren Eltern. Die drei häufigsten Freizeit-Aktivitäten der unter 14-Jährigen sind demnach: Freund*innen treffen, Fernsehen, Hausaufgaben. Erst weiter hinten kommen „Videos, Filme und Serien online“ – noch hinter der Aktivität „Draußen spielen“.

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Eine Meta-Studie zu den Folgen von Social-Media-Konsum ist im Jahr 2024 bei Jama Pediatrics erschienen. Hierfür haben Forschende 143 Studien mit rund einer Million Proband*innen ausgewertet. Dabei ist ihnen aufgefallen, dass sich die Ergebnisse der Studien teils stark unterscheiden. Sie beklagen einen „Mangel“ an Evidenz und Verallgemeinerbarkeit. In anderen Worten: Es gibt Dissens. Dennoch erkennen die Forschenden eine „kleine“ bedeutsame Korrelation zwischen Social-Media-Nutzung und beispielsweise Angst und Depression.

Starke Schwankungen zeigt auch eine Meta-Studie zur Verbreitung von Social-Media-Sucht in 32 Ländern: Je nach Studie sind demnach fast alle Menschen (82 Prozent) Social-Media-süchtig – oder niemand (0 Prozent). Die Forschenden sprechen von einem „heterogenen Phänomen“ mit einem „Spektrum unterschiedlicher Ausprägungen“.

Zu den neurologischen Folgen sozialer Medien ist die Forschungslage dünn. Für eine 2025 veröffentlichte Meta-Studie haben Forschende nur zwölf Studien gefunden. Darin sahen sie allerdings „überzeugende Beweise“ für messbare Auswirkungen digitaler Medien auf das Gehirn. Das betreffe etwa, wie Menschen Gefühle regulieren und Belohnungen verarbeiten. Es brauche jedoch mehr Forschung, um die Effekte genauer zu verstehen. Das Ziel müsse sein, „eine gesunde Gehirnentwicklung bei Jugendlichen zu unterstützen und gleichzeitig die Vorteile digitaler Technologien für Bildung und soziale Kontakte zu bewahren“.

Unterm Strich lässt sich die Forschungslage also nicht als „dramatisch“ beschreiben, wie die Ministerin behauptet, sondern als vorsichtig. Die Forderung nach einem Social-Media-Verbot lässt sich aus der Forschungslage nicht schlüssig ableiten.

Zu diesem Schluss kam auch die Gelehrtengesellschaft Leopoldina. Die Expert*innen nennen die Forschungslage „unbefriedigend“; die Frage, wie soziale Medien auf das Gehirn einwirken, sei „bislang noch kaum neurowissenschaftlich untersucht“. Dennoch plädieren sie für Vorsicht statt Nachsicht. Sie fordern ein Social-Media-Verbot, stützen sich dabei aber nicht auf die Forschungslage, sondern auf das „Vorsorgeprinzip“ als „ethischen Standard zum Umgang mit Unsicherheit“.

2. Es bleibt schwammig, was das Verbot bewirken soll

Ein wichtiger Prüfstein von staatlichem Handeln ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein Social-Media-Verbot muss demnach einen legitimen Zweck verfolgen; es muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Sinnvoll diskutieren lässt sich das nur, wenn klar ist, welches Ziel das Social-Media-Verbot genau verfolgt.

Zum möglichen Ziel eines Verbots stiftet die Familienministerin vor dem Bundestag eher Verwirrung als Klarheit. Verstreut über ihre Rede nennt sie mindestens acht Gefahren für junge Menschen im Netz:

  • Auswirkungen „auf die Gehirne“
  • Beeinträchtigung von Konzentration und Lernfähigkeit
  • Suchtverhalten
  • Auswirkungen auf die Entwicklung eines „vernünftigen“ Sozialverhaltens
  • Cybergrooming, Sextortion, sexueller Missbrauch
  • Deepfakes
  • Fake News
  • extremistische Indoktrination

Keine der genannten Gefahren beschränkt sich auf soziale Medien. Zum Beispiel gibt es süchtig machende Designs auch in Spielen; Filme und Serien können die Konzentration betreffen; die Anbahnung sexueller Kontakt durch Erwachsene, Grooming genannt, geschieht auch via Messenger. Viele der Gefahren betreffen zudem nicht nur junge Menschen, sondern alle.

Das wirft die Frage auf, warum die Ministerin ausgerechnet ein Social-Media-Verbot für Minderjährige als geeignete Maßnahme befürwortet. Eine klare Verbindung zwischen den genannten Gefahren und dem geforderten Verbot zieht sie nicht. Stattdessen spricht sie von einem „Gesamtkonzept“, zu dem auch die Regulierung von Plattformen gehören soll, Medienbildung und Prävention.

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In diesem Gesamtkonzept stechen ein Social-Media-Verbot und Alterskontrollen allerdings besonders hervor: Es sind die einzigen Maßnahmen, für die es neue Gesetze bräuchte; zugleich greifen sie am tiefsten in Grundrechte ein. Umso mehr fällt ins Auge, dass die Ministerin anstelle einer Begründung eine Leerstelle lässt.

3. Technikfolgenabschätzung spricht nicht für Alterskontrollen

Als einen Grund für strengere Regeln führt die Familienministerin „Technikfolgenabschätzung“ an. So nennt man es, wenn Forschende die Chancen und Risiken einer neuen Technologie ausleuchten – bestenfalls, bevor sich die Technologie verbreitet.

Bei sozialen Medien hat das nicht gut geklappt, wie aus Priens Rede hervorgeht. Sie sagt: „Offensichtlich war uns das im Kontext der Einführung von Social Media für Kinder und Jugendliche nicht in dem Maße bewusst, wie es uns hätte bewusst sein müssen.“ Das ist schlüssig: Während ganze Generationen mit sozialen Medien aufwachsen, ist die Forschungslage zu den negativen Folgen unklar.

Nicht schlüssig ist es jedoch, deshalb ein Social-Media-Verbot und Alterskontrollen zu fordern. Die Ministerin argumentiert eher gegen sich selbst, wenn sie sagt: „Technikfolgenabschätzung ist ein wichtiges Instrument, wenn es um die Inverkehrbringung von neuen Technologien geht.“ Denn auch Alterskontrollen sind eine Technologie mit riskanten Folgen. Und ohne sie ließen sich Altersgrenzen für soziale Medien nicht wie gefordert wirksam durchsetzen. Im Gespräch sind digitale Ausweiskontrollen und biometrische Gesichtsscans für Millionen Menschen im Netz.

Genau davor warnen mehr als 400 Forschende aus 29 Ländern eindringlich und fordern einen Stopp entsprechender Gesetzesvorhaben. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, schreiben sie in einem offenen Brief. Auf dem Spiel stünden „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und „Autonomie“ aller Menschen.

Auch das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften hat untersucht, wie sich ein Social-Media-Verbot durchsetzen ließe. Demnach könne Altersfeststellung im Internet „grundsätzlich Sinn machen“, es brauche aber eine breite gesellschaftliche Debatte. Weiter warnt die Studie vor der Gefahr, „dass trotz weitreichender Einschnitte für alle Internetnutzer:innen das Ziel, nämlich das eines besseren Schutzes von Minderjährigen, nicht erreicht wird“.

Im Auftrag der australischen Regierung haben Gutachter*innen Systeme für Alterskontrollen untersucht – mit teils alarmierenden Funden. Die Gutachter*innen berichten von „besorgniserregenden Hinweisen“, dass zumindest manche Anbieter von Alterskontrollen in übermäßigem Eifer Werkzeuge entwickeln, damit Aufsichtsbehörden und Polizei auf erhobene Daten zugreifen können. „Dies könnte zu einem erhöhten Risiko von Datenschutzverletzungen führen, da Daten unnötig und unverhältnismäßig gesammelt und gespeichert werden.“

4. Die „Grundlagen“ der Ministerin passen nicht zum Verbot

Das Fazit der Ministerin am Ende ihrer Rede lautet: „Lassen Sie uns gemeinsam auf empirischer Grundlage und auf Grundlage der Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung ein Gesamtkonzept entwickeln“. Aus zwei Gründen ist diese Aussage nicht schlüssig.

  • Erstens beruft sich die Ministerin auf „empirische“ Grundlagen, also erfahrungsbasierte Erkenntnisse der Wissenschaft. Ihre Rede hat jedoch gezeigt, dass ihr Verständnis vom wissenschaftlichen Konsens irreführend ist.
  • Zweitens beruft sich die Familienministerin auf Empfehlungen der Expert*innen-Kommission. Aber sowohl sie selbst als auch der Kanzler und weitere Kabinettsmitglieder haben schon klar Stellung für ein Social-Media-Verbot bezogen – noch bevor sich die Expert*innen-Kommission selbst dazu äußern konnte. Welches Signal sendet das an die Fachleute?

Ein Social-Media-Verbot mit Alterskontrollen: Die Forderung der Familienministerin passt nicht zu den Grundlagen, auf die sie sich selbst beruft.

Parallel zu den Mühen von Politik und Fachleuten auf Deutschland-Ebene prüft auch die EU-Kommission strengere Regeln für junge Menschen im Netz. Auch sie hat eine eigene Expert*innen-Gruppe einberufen, die ebenso bis zum Sommer Ergebnisse vorlegen soll.

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